Was kostet mein Angebot?
Eine Lerntherapie (bei Vorliegen einer Diagnose nach § 35a SGB VIII) kostet bei mir 79,- Euro je 45 Minuten.
Ein Lerncoaching, eine Prüfungsvorbereitung oder eine Elternberatung kosten bei mir 69,- Euro je 45 Minuten.
Vor- und Nachbereitungszeit sowie Materialkosten sind im Preis inbegriffen.
Wer bezahlt die Lerntherapie / das Lerncoaching?
In der Regel sind Lerncoaching & Co. Angebote für Selbstzahler.
Das bedeutet, die Familien bezahlen die Sitzungen aus eigener Tasche.
Es gibt aber Ausnahmen hinsichtlich der Lerntherapie, die ich im Folgenden erläutere.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Lernförderung bei geringem Einkommen / Bezug anderweitiger Sozialleistungen:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Lernförderung aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket bezahlt zu bekommen.
Dafür muss der Lehrer einen Förderbedarf feststellen und die Schule muss bestätigen, dass die Förderung vonseiten der Schule nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden kann.
Die Versetzung des Kindes muss dafür nicht gefährdet sein. (Das wird oft angenommen, ist aber falsch.)
Die Eltern müssen hierfür einen entsprechenden Antrag bei dem für die eigene Region zuständigen Träger (Landkreis oder Jobcenter) stellen.
Lerntherapie bei einer vorliegenden Entwicklungs- oder Lernstörungsdiagnose:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass das Jugendamt im
Rahmen der sogenannten “Eingliederungshilfe” gemäß §35a SGB VIII die
Kosten der Lerntherapie übernimmt, weil eine "drohende seelische Behinderung" vorliegt.
Auch hierbei muss ein entsprechender Antrag gestellt werden und es braucht neben der ärztlichen Diagnose auch die Bestätigung der Schule, dass ein Förderbedarf vorliegt, den die Schule nicht in ausrechendem Maß innerschulisch auffangen kann.
Die Antragstellung ist weniger kompliziert, als man befürchtet.
Erhält man eine Kostenzusage, werden die Kosten der Lerntherapie komplett übernommen.
Die Mühe lohnt sich also.
Und die Krankenkassen?
Krankenkassen kommen für die Kosten einer Lerntherapie leider nicht auf, obwohl die “Lese- und Rechtschreibstörung”, die “Isolierte Rechtschreibstörung” und die “Rechenstörung” als anerkannte Krankheiten klassifiziert sind und im ICD-10 aufgeführt werden.
Du brauchst Unterstützung? Ich helfe dir gern bei der Antragstellung:
Solltest du für dein Kind einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde / dem Jobcenter (BUT) oder dem Jugendamt (Eingliederungshilfe) stellen wollen und nicht genau wissen, wie das geht, helfe ich dir gern dabei. Wir sprechen auch ab, welche zusätzlichen Unterlagen benötigt werden und bringen die Lernförderung für dein Kind rasch auf den Weg.
Setze dich gern mit mir in Verbindung. (info@lindner4kids.de oder 0441/99868698)
Bildquelle: pixabay