Montag, 21. August 2023

Dein Kind hat eine Lern- und Entwicklungsstörung? Ein paar Tipps zur Antragstellung auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII

Ein paar grundlegende Informationen zu möglichen Förderungen finden sich bereits in diesem Blogbeitrag:

Diese Infos möchte ich heute ergänzen, um ein paar Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen und dich zu ermutigen, einen Antrag auf Lerntherapie zu stellen, falls dein Kind einen Anspruch darauf hat.

§35a SGB VIII

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Jugendamt im Rahmen der sogenannten “Eingliederungshilfe” gemäß §35a SGB VIII die Kosten der Lerntherapie für dein Kind und zwar dann, wenn drei Voraussetzungen gegeben sind:

1. Es liegt die ärztliche Diagnose einer Entwicklungs- oder Lernstörung nach ICD-10 vor, zum Beispiel eine Legasthenie oder Dyskalkulie.

2. Weil die Diagnose allein noch nicht als seelische Behinderung gewertet wird, muss die psychosziale Entwicklung und Integration eines Kindes / eines Jugendlichen in einem der drei Bereiche beeinträchtigt sein oder eine Beeinträchtigung drohen: Schule, Familie, soziales Umfeld.

  • Dabei genügt einer der drei genannten Bereiche. (Wenn die Noten noch nicht katastrophal sind, aber die Hausaufgabensituation zum Beispiel regelmäßig eskaliert, ist es an der Zeit, mit einer Förderung Schlimmeres zu verhindern.)

  • Es genügt, dass die Beeinträchtigung droht, sie muss noch nicht konkret vorliegen. (Das Kind muss also noch nicht in den Brunnen gefallen sein, man sollte und darf präventiv aktiv werden. Wenn dein Kind mit Bauchschmerzen zur Schule geht oder vor jedem Vokabeltest die Krise bekommt, ist bereits Handeln angesagt, damit die Lage und die Befindlichkeit deines Kindes sich nicht zuspitzt.)

Wichtige Infos und Tipps zur Antragstellung:

  1. Der Antrag ist schriftlich beim Jugendamt deines Wohnorts zu stellen (Vordruck oder formlos). Für den Eintrag sind verschiedene Unterlagen einzureichen.

  2. Auch ein Kind, das auf eine Förderschule geht, hat Anspruch auf eine externe Lerntherapie, wenn die Schule keine der Diagnose deines Kindes entsprechenden Fördermöglichkeiten anbietet. Frag nach und kläre Art und Umfang der Förderung!

  3. Bietet die Schule deines Kindes bereits Fördermöglichkeiten an, muss genau hingeschaut werden: Sind diese passend? Reichen sie aus? Zeigen sie Wirkung? Bedenke auch: Eine Gruppentherapie ist als Setting weder für jedes Kind noch für jedes Lernproblem geeignet. (Trotzdem kann es sein, dass die Förderung in diesem Fall abgelehnt wird.)

  4. Das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle. Es ist also egal, wie wieviel du / ihr verdienst - die Förderung steht deinem Kind zu, wenn die oben genannten Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

  5. Du kannst dir den Lerntherapeuten für den Kind selbst aussuchen und dem Jugendamt deine Wahl mitteilen. Wichtig ist, dass die Chemie zwischen Therapeut und Klient stimmt, denn ein vertrauensvolles Verhältnis ist die Basis jeder guten und erfolgreichen Zusammenarbeit.

  6. Hole dir Unterstützung bei der Antragstellung. Dieser Prozess kann dir mühsam und kompliziert erscheinen. Deshalb nimm gern Hilfe in Anspruch. 

    Diese Hilfe kannst du auch von mir bekommen. Melde dich gern via Kontaktformular oder telefonisch (0441/99868698)

    Bildquelle: pixabay